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   OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99   

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OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99 (https://dejure.org/2000,5325)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.02.2000 - 9 U 71/99 (https://dejure.org/2000,5325)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 9 U 71/99 (https://dejure.org/2000,5325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Devisentermingeschäft; Börsentermingeschäft; Zinslastschrift; Kontokorrentkonto; Bereicherungsausgleich; Neuberechnung; Auskunftserteilung; Informationspflicht; Glattstellungsgeschäft

  • Judicialis

    BörsG § 53 Abs. 2; ; BörsG § 59; ; BörsG § ... 53; ; BörsG § 55; ; BörsG § 54 a.F.; ; BörsG § 53 Abs. 1 Satz 2; ; BörsG § 54 Abs. 2; ; BörsG § 96 Abs. 1; ; BörsG § 53 Abs. 3; ; BörsG § 89; ; BörsG § 89 Abs. 2; ; BGB § 141 Abs. 1; ; BGB § 812 f.; ; BGB § 812 Abs. 2; ; BGB § 141 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 296 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Devisentermingeschäfte - Bereicherungsausgleich bei Kontokorrentkonto - Neuabrechnung des Kontos - Bestätigung unverbindlicher Termingeschäfte - Unterzeichnung der Informationsschrift - Glattstellungsgeschäft - Aufklärungspflichten bei Devisentermindirektgeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 11.03.1997 - XI ZR 92/96

    Aufklärungspflichten über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Es vermittelte die erforderliche Grundaufklärung über die Funktionsweise und Risiken der verschiedenen Arten von Börsentermingeschäften (BGH NJW 97, 2171).

    Diese Information bleibt deshalb notwendig abtrakt und typisierend (BGH NJW 97, 2171; NJW 98, 2673, 2675).

    Eine Beweiserleichterung im Sinne einer Beweislastumkehr kommt dem Kläger allenfalls hinsichtlich der haftungsbegründenden Kausalität zugute, soweit zu seinen Gunsten gegebenenfalls aufklärungsrichtiges Verhalten vermutet wird, wenn nicht ausnahmsweise bei unterstellter Aufklärung ein Entscheidungskonflikt bestanden hätte (BGH NJW 93, 2434; ZIP 94, 116; WM 96, 1214; NJW 97, 2171).

  • BGH, 13.10.1998 - XI ZR 26/98

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Erlangung der Börsentermingeschäftsfähigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Unverbindlich bleiben auch Saldoanerkenntnisse, die aufgrund antizipierter Vereinbarung durch Schweigen auf einen Rechnungsabschluß zustande gekommen sind (BGH WM 89, 807; WM 98, 2331; NJW 85, 634; 1956; ZIP 92, 314), soweit in die Kontokorrentsalden Forderungen eingegangen sind, denen der Termineinwand entgegenstand.

    Insbesondere kann hinsichtlich der nach Zeitpunkt und Höhe nicht im einzelnen bekannten Überweisungen von anderen Konten des Klägers auf das Konto 030 nicht festgestellt werden, daß der Kläger eigene Vermögenswerte zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus bestimmten Devisentermingeschäften insoweit hätte aufgeben wollen (vgl. BGH WM 91, 1361; WM 92, 479; WM 98, 2331, 2334).

    Eine solche grundsätzlich mögliche Bestätigung von unverbindlichen Termingeschäften (BGH WM 98, 1278) liegt insbesondere nicht in der nachfolgenden Unterzeichnung der gem. § 53 Abs. 2 BörsG von der Beklagten überlassenen Informationsschriften, welche eine konkrete Bezugnahme auf bestimmte Termingeschäfte nicht aufweisen (BGH WM 98, 2331; NJW 99, 720).

  • BGH, 19.05.1998 - XI ZR 216/97

    Verbindlichkeit von Börsentermingeschäften; Erlangung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Diese Information bleibt deshalb notwendig abtrakt und typisierend (BGH NJW 97, 2171; NJW 98, 2673, 2675).

    Besteht Aufklärungsbedarf, ist dieser durch eine anleger- und objektgerecht individuelle Aufklärung in einer den Verständnismöglichkeiten des Anlegers entsprechenden Weise zu erfüllen (BGH NJW 96, 2511; NJW 98, 2673).

  • OLG Frankfurt, 21.10.1993 - 16 U 233/91
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Dahingestellt bleiben kann deshalb, ob die am 22.2.1989 verpfändete Auslandsanleihe, die offenbar mit dem im November 1988 bewilligten Kredit über 2 Mio. DM angeschafft und zu Kreditsicherungszwecken ohnehin verpfändet war, überhaupt eine im Sinne von § 54 BörsG a.F. geeignete Sicherheit sein konnte (vgl. BGH ZIP 91, 1205; OLG Frankfurt ZIP 93, 1855, 1856).

    Auch können die von der Beklagten vorgenommenen Kursaufschläge nach ihrer Funktion und ihren möglichen Auswirkungen nicht verglichen werden mit Aufschlägen, die bei Optionsprämien verlangt werden und die für den Laien nicht erkennbar geeignet sind, Gewinnmöglichkeiten entscheidend zu reduzieren oder ganz auszuschließen (vgl. hierzu OLG Frankfurt ZIP 93, 1855, 1858).

  • BGH, 04.02.1992 - XI ZR 32/91

    Geschäfte mit unverbrieften Aktienoptionen - Hinweispflicht des Kreditinstituts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Unverbindlich bleiben auch Saldoanerkenntnisse, die aufgrund antizipierter Vereinbarung durch Schweigen auf einen Rechnungsabschluß zustande gekommen sind (BGH WM 89, 807; WM 98, 2331; NJW 85, 634; 1956; ZIP 92, 314), soweit in die Kontokorrentsalden Forderungen eingegangen sind, denen der Termineinwand entgegenstand.

    Insbesondere kann hinsichtlich der nach Zeitpunkt und Höhe nicht im einzelnen bekannten Überweisungen von anderen Konten des Klägers auf das Konto 030 nicht festgestellt werden, daß der Kläger eigene Vermögenswerte zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus bestimmten Devisentermingeschäften insoweit hätte aufgeben wollen (vgl. BGH WM 91, 1361; WM 92, 479; WM 98, 2331, 2334).

  • BGH, 13.10.1998 - XI ZR 282/97

    Zulässiger Zeitraum für die Wiederholungsunterrichtung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Die Wiederholungsunterrichtung vom 18.8.1990 war als solche wirksam, weil sie innerhalb des bei Anwendung von § 53 Abs. 2 BörsG a.F. zu beachtenden Zeitkoridors vom 11. bis zum 13. Monat nach der Erstunterrichtung erfolgte (BGH WM 98, 25; WM 98, 2330; DB 99, 794).

    In der Tat hat der BGH (WM 98, 2330) ausgeführt, Nichtkaufleute erlangten durch Unterzeichnung der § 53 Abs. 2 BörsG entsprechenden Informationsschrift Börsentermingeschäftsfähigkeit für drei Jahre, wobei eine nicht innerhalb des genannten Zeitkorridors liegende Wiederholungsunterrichtung nicht die Börsentermingeschäftsfähigkeit für die nächsten beiden Jahre bewirken könne (vgl. auch Schäfer/Müller, Haftung für fehlerhafte Wertpapier-Dienstleistungen, RN 456).

  • BGH, 13.10.1992 - XI ZR 30/92

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Stillhalteroptionsgeschäften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Allerdings ist der beklagten Bank abzuverlangen, daß sie - wenn nicht ausnahmsweise von vornherein eine Aufklärungsverpflichtung ausgeschlossen werden kann - substantiiert darlegt, wie und wo und durch wen aufgeklärt wurde (hierzu BGH ZIP 92, 1614; OLG Düsseldorf WM 96, 1082, 1086; OLG Schleswig WM 93, 503, 505).
  • BGH, 13.02.1992 - IX ZR 105/91

    Pflichten des Steuerberaters nach Zugang eines Steuerbescheides; Einbeziehung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Zutreffend ist das Landgericht auch davon ausgegangen; daß die Beweislast für das objektive Vorhandensein von Aufklärungspflichten und für deren Verletzung den Kläger trifft (BGH ZIP 92, 544 = WM 92, 701; NJW 87, 1322).
  • BGH, 19.05.1998 - XI ZR 286/97

    Aufklärungspflicht einer Bank bei bankmäßigen Effektengeschäften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Entgegen der Auffassung des Klägers mußte Schriftform bei Aufklärungsbemühungen der Beklagten nicht eingehalten werden (BGH NJW 98, 2675).
  • BGH, 11.06.1996 - XI ZR 172/95

    Verbindlichkeit von Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Besteht Aufklärungsbedarf, ist dieser durch eine anleger- und objektgerecht individuelle Aufklärung in einer den Verständnismöglichkeiten des Anlegers entsprechenden Weise zu erfüllen (BGH NJW 96, 2511; NJW 98, 2673).
  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 188/95

    Hinweispflicht der Vermittler von Termindirektgeschäften auf Folgen hoher

  • BGH, 17.03.1992 - XI ZR 84/91

    Beweislast bei sittenwidriger Schädigung durch Vereitelung des Termineinwands bei

  • BGH, 22.06.1993 - XI ZR 215/92

    Aufklärungspflicht bei Warenterminoptionen vor Auftragserteilung

  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

  • OLG Düsseldorf, 24.08.1995 - 6 U 138/94
  • BGH, 03.02.1998 - XI ZR 33/97

    Begriff der Leistung; Erfüllung unklagbarer Verbindlichkeiten durch Auflösung

  • BGH, 05.10.1999 - XI ZR 296/98

    Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte

  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97

    Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von

  • BGH, 11.10.1988 - XI ZR 67/88

    Wirksamkeit von Devisentermingeschäften zur Absicherung eines Exportgeschäfts

  • BGH, 21.04.1998 - XI ZR 273/97

    Bestätigung eines zunächst unverbindlichen Börsentermingeschäfts

  • BGH, 22.10.1984 - II ZR 262/83

    Aktienoptionsgeschäft

  • BGH, 09.07.1996 - XI ZR 103/95

    Berufsmäßiges Betreiben von Börsentermingeschäften; Rechtsnatur von Geschäften

  • BGH, 04.10.1995 - XI ZR 152/94

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Geschäfte mit selbständigen Optionsscheinen

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

  • BGH, 25.06.1991 - XI ZR 178/90

    Wirksamkeit der Verrechnung vollwertiger Forderungen mit Leistungen aufgrund

  • BGH, 02.12.1997 - XI ZR 121/97

    Zeitraum für die Wiederholungsunterrichtung

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